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Bürgen nur für die eigenen Unternehmen

01. Oktober 2008

3 Fragen an Frank Rebhan, Oberbürgermeister der Stadt Neustadt bei Coburg (SPD)

Die Bundesregierung bürgt für eine in Not geratene Bank. Dazu braucht sie keinen Parlamentsbeschluss. Welche Bürgschaften hat denn die Stadt Neustadt übernommen?

Frank Rebhan: Wir bürgen insgesamt für 2,85 Millionen Euro. Der größte Anteil, nämlich 2,83 Millionen sind eine Bürgschaft an unsere Stadtwerke. Damit konnte unser eigener Betrieb günstiger an Kredite gelangen. Die übrigen 20 000 Euro sind kleinere Bürgschaften, die zum Teil noch aus den 70er-Jahren stammen, oder einem Verein gegeben wurden, damit er Fördergelder von Dritten bekommen konnte. Aber alle unsere Bürgschaften sind bislang nicht in Anspruch genommen worden. Sie haben den Bürger und Steuerzahler also nicht belastet.

Können Sie, ähnlich wie die Bundesregierung, die Bürgschaften ohne Zustimmung des Stadtrates geben?

Frank Rebhan: Als Oberbürgermeister darf ich nicht für einen einzigen Euro bürgen, wenn der Stadtrat das nicht vorher genehmigt hat. So wie ich auch nicht einen einzigen Quadratmeter Grund kaufen oder verkaufen darf. Und: Uns als Kommune ist es definitiv verboten, für Privatunternehmen zu bürgen.

In welchen Fällen machen denn aus Ihrer Sicht Bürgschaften Sinn?

Frank Rebhan: Wenn kommunaleigene oder anteilseigene Betriebe damit bessere Konditionen bei den Banken bekommen, kann ich Bürgschaften vertreten. Wenn Vereine als Auflage für Fördergelder eine Bürgschaft benötigen, müssen wir das von Fall zu Fall prüfen und entscheiden. Ich kann mir auch bei öffentlichen Belangen wie der Stadtsanierung Bürgschaften vorstellen. Doch wir bürgen als Stadt immer mit einem Beschluss aus Finanzsenat oder Stadtrat. Und wir bürgen nie für private Firmen.

 

Tim Birkner


Texte aus Neustadt bei Coburg

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